Rechtliche und finanzielle Fragen

Nach der Diagnose einer Demenzerkrankung stellen sich viele Fragen zur Zukunft der oder des Betroffenen: Wie kann die Betreuung und Pflege bei fortschreitender Krankheit sichergestellt werden? Welche finanziellen Hilfen gibt es? Welche rechtlichen Schritte müssen in die Wege geleitet werden? Wie kann man vorsorgen? Was gibt es beim Versicherungsschutz zu bedenken? - Es ist gut, sich frühzeitig auch mit den auftretenden rechtlichen und finanziellen Fragen zu beschäftigen.

Soweit wie möglich sollten Betroffene selbst Wünsche äußern und Entscheidungen treffen. Zum Beispiel über die Verwaltung des Vermögens, über die zukünftige Pflege, Erbschaften und gewünschte oder nicht gewünschte ärztliche Maßnahmen.
Solche Verfügungen können in einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung festgelegt werden - allerdings nur so lange, wie die Geschäftsfähigkeit der erkrankten Person noch gegeben ist.

Gerade zu Beginn einer Demenzerkrankung können Sie vieles für die Zu­kunft regeln. Am besten ist es, wenn sich die betroffene Person mit einer Vertrauensperson oder sogar mit der ganzen Familie zusammensetzt und diese Wünsche und Vorstellungen für die kommende Zeit bespricht. Vorsorgeverfügungen sollten schriftlich formuliert und in bestimmten Fällen notariell beurkundet werden. 

Verschiedene Bereiche sind bei der rechtlichen und finanziellen Vorsorge zu beachten. Wichtig ist es auch die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat zu kennen:

An Demenz erkrankte Personen sollten das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten suchen, wenn sie ihrem Beruf weiter nachgehen möchten.
Möglicherweise sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, allen Anforderungen gerecht zu werden, in vielen Bereichen aber noch kompetent und leistungsfähig.
Es gilt zu besprechen, ob es zum Beispiel möglich ist, Aufgabenbereiche zu verändern. Denkbar ist auch, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren.
Wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Versuchen Sie, Ihren Anspruch auf Krankengeld (§ 48 SGB V) für längstens 78 Wochen auszuschöpfen.
Anschließend kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Besteht bereits Anspruch auf die Altersrente, dann muss diese bewilligt werden.

Mehr Informationen enthält das Infoblatt 26 Berufstätigkeit und Ausstieg aus dem Beruf bei Demenz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 2024 eine Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht:  Demenz und Berufstätigkeit 

Für viele Menschen mit Demenz bedeutet selbstständiges Autofahren Unabhängigkeit und die Chance, an vielerlei Aktivitäten teilhaben zu können. Bei beginnender Demenz können manche Betroffene noch sicher Auto fahren. Wenn die Erkrankung fortschreitet, ist das nicht mehr der Fall und die Betroffenen gefährden sich und andere. Dies gilt es zu verhindern und gleichzeitig andere Möglichkeiten zu finden, um die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Demenz zu sichern.

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 19 - Autofahren und Demenz

Das Wahlrecht ist ein persönliches und elementares Bürgerrecht. Es kann weder an eine andere Person übertragen noch von Angehörigen, Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuern stellvertretend ausgeübt werden. Auch Menschen mit Demenz dürfen an Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben.

Es ist erlaubt, jemanden beim Ausfüllen des Wahlscheins nach seinen Wünschen zu unterstützen. Nicht erlaubt und strafbar ist jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung. 

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 20 - Wahlrecht und Demenz

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen und im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Dies gilt für den Zeitpunkt, wenn man dazu krankheitsbedingt selbst nicht mehr in der Lage ist.

Diese Person kann bevollmächtigt werden,

  • Entscheidungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen zu treffen,
  • die finanziellen Angelegenheiten zu regeln,
  • einen Platz in einem Pflegeheim zu suchen.

Eine Vorsorgevollmacht kann verfasst werden, so lange noch Geschäftsfähigkeit vorhanden ist. Also so lange wie die erkrankte Person noch verstehen und überblicken kann, was diese Vollmacht bedeutet.

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 10: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Eine Betreuung entsprechend dem Betreuungsge­setz wird dann notwendig, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt oder diese nicht ausreichend ist. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht eine geeignete Person, vorrangig Angehörige, zum rechtlichen Betreuer.
Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die für Sie als Betreuer eingesetzt werden sollen.

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 9: Das Betreuungsrecht

Alle ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Einwilligung der an Demenz erkrankten Person.
Krankheitsbedingt können diese Einwilligungen eines Tages nicht mehr gegeben werden. Deshalb ist es wichtig, durch eine Patientenverfügung im Vorfeld wichtige Dinge festzulegen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einem lebensbe­drohlichen Zustand. Möchten Sie künstlich ernährt werden? Möchten Sie künstlich beatmet werden? Dies sind Fragen, die Sie mit einer Patientenverfügung beantworten können.

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 10: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

In einem Testament bestimmen Sie, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Geldvermögen, Ihren Immobilien usw. geschehen soll.
Es muss mit Datum versehen und eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie dies bei einem Notar erledigen. Dann kann das Testament später nicht angefochten werden.

Für an Demenz erkrankte Personen ist es sinvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.  Wenn eine solche Versicherung bereits besteht, sollte die Versicherungsgesellschaft über die Erkrankung informiert werden. Viele Versicherungen geben allerdings an, dass eine solche Information nicht nötig sei.
Verschiedene Versicherungen bieten die Mitversicherung von „nicht deliktfähigen“ erwachsenen Personen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung danach.

Mehr Informationen enthält das Informationsblatt 22: Haftung und Haftpflichtversicherung bei Demenzerkrankungen

Ein Schwerbehindertenausweis bringt steuerliche und nicht-steuerliche Vorteile wie Ermäßigung der Kfz-Steuer, ggf. Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Der Antrag kann beim Versorgungsamt gestellt werden.

Demenzerkrankte, die dauerhaft auf Unterstützung, Betreuung sowie im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. der Einschränkung der Selbstständigkeit ab. 

Mehr Informationen enthalten das Informationsblatt 8: Die Pflegeversicherung
sowie unser "Leitfaden zur Pflegeversicherung", den Sie für 7,50 Euro im Shop finden.

Hilfreich zur Selbsteinschätzung des Pflegegrads ist der Pflegegradrechner des SoVD

Weitere Dokumente rund um die Pflegeversicherung:

Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den tatsächlichen Hilfebedarf abzudecken, besteht Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt. Das eigene Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen muss allerdings zunächst eingesetzt werden. Ehepartnerinnen oder Ehepartner und Kinder sind bei ausreichend hohem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet. Kinder werden bei dieser Form der Sozialhilfe aber erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Unterstützung herangezogen.
Die Sozialhilfe wird beim zuständigen Sozialamt am Wohnort beantragt.

In unserer Mitgliederzeitung „Alzheimer Info“ erscheinen ebenfalls regelmäßig Artikel zu rechtlichen Fragestellungen. Die Zeitschrift erscheint vierteljährig und ist kostengünstig in unserem Shop erhältlich.

Wissenswert

Entlastungsangebote annehmen

Wenn Ihnen alles zu kompliziert erscheint und Sie Entlastung und Hilfe benötigen, suchen Sie sich Unterstützung. Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt um Hilfe.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten 

Weitere Informationen

Recht

Welche Rechte ergeben sich daraus, wenn Angehörige zum Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer bestellt werden? Was dürfen Angehörige in dieser Position oder gar, was müssen sie tun?

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Kommt ein Erkrankter aufgrund der Auswirkungen der FTD mit dem Gesetz in Konflikt, stellt sich die Frage, ob er für die Straftaten verantwortlich gemacht werden kann.

Frühes Stadium

Astrid Heller erhielt die Diagnose Alzheimer-Demenz im Alter von 51 Jahren. Enge Freunde machten die Architektin darauf aufmerksam, dass sie häufiger Termine und andere Dinge vergaß. Astrid Heller lebt seit mehr als fünf Jahren mit der Diagnose und setzt sich dafür ein, das Bild von Demenzkranken in der Öffentlichkeit zu verändern.

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