Ethische Fragestellungen

Bei der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz stehen Angehörige häufig vor großen Herausforderung. Im Verlauf einer Krankheit werden sie auch immer wieder vor schwierige ethische Fragen gestellt.

Der Arbeitsausschuss „Ethik“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft befasst sich in regelmäßigen Abstand mit ethischen Fragestellungen. Die nachfolgende Reihe der „Empfehlungen“ wurden entsprechend erarbeitet, um für die verschiedenen Themen praxisorientierte Anregungen und Entscheidungshilfen aufzuzeigen.

Da bei der Erarbeitung immer wieder deutlich geworden ist, dass die derzeit vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen noch nicht ausreichen, damit Demenzerkrankte und ihre Angehörige sich wohlfühlen können, stellen wir dieser Empfehlungsreihe unser Ziel voran:

„Das Maß allen Handelns muss die Lebensqualität von Demenzerkrankten sein und nicht die ökonomischen Zwänge. Dies gilt nicht nur für alle in der Pflege und Betreuung von Demenzerkrankten Tätigen, sondern auch für Kostenträger und die politisch Verantwortlichen.“

Aktuelle Empfehlungen zu ethischen Fragestellungen

Menschen mit Demenz haben das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Ihre Willensäußerungen – verbal und / oder non-verbal vermittelt – sind jederzeit zu achten und es ist diesen entsprechend zu handeln.

Es ist oft nicht einfach einzuschätzen, inwieweit bei einer vorliegenden Demenzerkrankung noch Einwilligungsfähigkeit im juristischen Sinn besteht. Es lassen sich aber einige Kriterien definieren, die Gutachterinnen und Gutachtern bei einer Beurteilung helfen. 

Menschen mit Demenz haben ein erhöhtes Risiko, sich selbst und andere zu gefährden. Angehörige und Pflegende sind hier in einer schwierigen Situation: Einerseits dürfen sie die Freiheitsrechte der betroffenen Person nicht unnötig einschränken, andererseits müssen sie zu deren Wohl handeln und eventuell gefährdete Dritte schützen.

Die meisten Menschen haben Angst vor einer Demenz. Selbst wenn Symptome, wie zunehmende Vergesslichkeit oder Probleme bei der Orientierung, bemerkt werden, wird der Gang zum Arzt vermieden. Immer wieder berichten Angehörige, wie schwierig es ist, Menschen mit Anzeichen einer möglichen Demenz für einem Arztbesuch zu gewinnen. Liegt der Besuch beim Arzt hinter dem Erkrankten und ist eine Diagnose gestellt, treten viele Fragen auf und eine gute Aufklärung ist wichtig.

Menschen mit Demenz haben, wie alle anderen Menschen auch, das Recht auf eine angemessene medizinische Behandlung und das Recht, diese abzulehnen. Grundlage für dieses Recht sind das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN).

Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch in Würde, selbstbestimmt und ohne Leiden möglichst lange leben möchte. Ziel aller Beteiligten sollte deshalb sein, Bedingungen zu schaffen, die ein würdevolles Leben bis zuletzt ermöglichen. Dazu gehört auch, Menschen mit Demenz das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu garantieren.

Ernährungs-, insbesondere Schluckstörungen sind ein wiederkehrendes Thema in den Beratungen von Angehörigen demenzerkrankter Menschen. Die Ablehnung von Speisen und Getränken durch Demenzerkrankte ist meistens nicht auf das „Nicht-Wollen“, sondern eher auf ein „Nicht-Können“ zurückzuführen. Die Erkrankten verspüren weder Durst noch Hunger, erkennen die Speisen nicht als solche, verstehen die Situation nicht oder können mit dem Besteck nicht umgehen. Sie sind überfordert und deshalb auch gereizt.

Die Entscheidung für oder gegen das Legen einer Magensonde ist von vielen Fragen und Zweifeln
begleitet. Meistens ist die Entscheidung dann zu treffen, wenn der Erkrankte selbst nicht mehr dazu in
der Lage ist. Die vorliegenden Empfehlungen sollen Angehörigen, Betreuern und Ärzten die damit zusammenhängenden Entscheidungen erleichtern.

Das Abschiednehmen gehört über eine besonders lange Zeit zum Alltag der Angehörigen von Menschen mit Demenz. Diese Empfehlungen beziehen sich aber nur auf die eigentliche Sterbephase. Diese beginnt, wenn der Zustand der Kranken es geboten erscheinen lässt, ihr Sterben nicht mehr in erster Linie zu verhindern, sondern sie zu einem guten Ende zu begleiten. Alle Entscheidungen innerhalb der Sterbephase sind möglichst gemeinschaftlich mit allen in der Begleitung, Pflege und Behandlung Beteiligten zu treffen

Die Pflege und Betreuung demenzerkrankter Menschen erfordert einen großen Einsatz der pflegenden Angehörigen. Sie sind häufig 24 Stunden am Tag, oft über Jahre für die Kranken da und stellen ihre eigenen Bedürfnisse zurück. Aufgrund dieser permanenten Belastung ergeben sich oft Situationen, in denen die Pflegenden überfordert sind und auf eine Art und Weise reagieren, die nicht gewollt ist. Deshalb haben viele Angehörige Schuldgefühle.

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