Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Pandemie im Zusammenhang mit Demenz
Angehörige von Menschen mit einer Demenz stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen: Der größte Teil der Demenzerkrankten ist hochaltrig. Viele von ihnen leiden an weiteren Erkrankungen und sind durch den Corona-Virus besonders gefährdet. Zusätzlich haben Menschen mit Demenz Schwierigkeiten, die aktuelle Situation und die Kontaktbeschränkungen zu verstehen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns in der aktuellen Situation am Alzheimer-Telefon gestellt werden, sowie Tipps zur Unterstützung Ihres Alltags:
Laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Menschen mit:
- Herzkreislauferkrankungen/Bluthochdruck
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Chronischer Erkrankung der Atemwege, wie Asthma, chronische Bronchitis, COPD
- Chronischen Erkrankungen der Leber, wie Leberzirrhose
- Nierenerkrankungen, Dialysepflicht
- Organtransplantation
- Krebserkrankungen
Leiden Sie an einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein, die das Immunsystem schwächen (zum Beispiel Cortison bei Rheuma oder Morbus Crohn), ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ebenfalls erhöht.
Außerdem haben grundsätzlich alle Personen ab etwa 60 Jahren sowie Raucher ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Weitere Informationen unter www.infektionsschutz.de/coronavirus.
Je nachdem, wie viel Betroffene noch verstehen und verarbeiten können, muss die Antwort auf diese Frage unterschiedlich ausfallen. Die Nachrichten im Fernsehen und Radio, der veränderte Tagesablauf – auch wenn jemand nicht versteht, worum es dabei geht, wird er verunsichert sein und vielleicht immer wieder nachfragen. Dann sollten Sie versuchen, ihm die aktuelle Situation mit einfachen Worten zu erklären.
Besonders wichtig dabei: Geben Sie Ihrem Angehörigen mit Demenz gleichzeitig auch zu verstehen, dass er in Sicherheit ist, dass Sie weiter für ihn da sind und dass er nicht alleine ist.
Versuchen Sie, soweit wie möglich die gewohnten Routinen beizubehalten. Für einen Menschen mit Demenz kann es beängstigend sein, wenn sich die Routine bzw. die üblichen Abläufe plötzlich ändern. Versuchen Sie daher, den Tag wie bisher zu strukturieren, auch wenn bestimmte Dinge wie der Besuch der Gymnastikgruppe, der Betreuungsgruppe oder des Cafés derzeit nicht möglich sind. Stattdessen können Sie vielleicht gemeinsam eine Runde sportlicher Aktivität in der Wohnung einführen. Tipps und Übungsvideos finden Sie unter www.aelter-werden-in-balance.de/online-bewegungsangebote/uebungsvideos.
Spaziergänge an der frischen Luft sind weiterhin möglich und tun sowohl Ihnen als auch Ihrem Angehörigen gut. Nutzen Sie dafür nach Möglichkeit Zeiten, in denen die Parks und Straßen nicht so stark besucht sind (eher morgens als am Nachmittag), damit es leichter ist, den vorgegebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Wenn vorhanden, kann natürlich auch der Garten weiterhin genutzt werden.
Auch in der Wohnung gibt es viele Möglichkeiten der Beschäftigung. Je nach Fähigkeiten und Interessen können Sie gemeinsam Gesellschaftsspiele spielen, Kreuzworträtsel lösen, gemeinsam singen oder Musik im Radio oder Fernsehen anhören. Viele Möglichkeiten bietet auch das Internet: Es gibt zum Beispiel virtuelle Rundgänge durch verschiedene Museen, ebenso sind viele Filme frei zugänglich, beispielsweise in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender.
Weitere Anregungen und Tipps finden Sie auch in unserer App „Alzheimer & YOU – den Alltag aktiv gestalten“, die Sie kostenlos auf Ihr Smartphone laden können.
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Das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske, die Mund und Nase bedeckt, ist derzeit in allen Bundesländern beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht und allgemein wird das Tragen in der Öffentlichkeit empfohlen. Menschen mit Demenz verstehen aber oft nicht, warum sie eine Maske tragen sollen, und fühlen sich dadurch irritiert, wollen die Maske nicht aufsetzen oder aufbehalten.
Soweit wie möglich sollten in diesem Fall der Besuch von Geschäften und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Verständniskärtchen helfen mit dem Hinweis, dass die oder der Betreffende eine Demenz hat. Solche Kärtchen können Sie bei uns bestellen oder sich eine Vorlage dafür hier ausdrucken.
Übrigens: Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, auch in Bezug auf Ausnahmeregelungen für behinderte und chronisch kranke Menschen. Die Aktion Mensch hat eine Auflistung der Ausnahmeregelungen in den Bundesländern auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Gründe müssen im Einzelfall „glaubhaft" gemacht werden, dabei kann zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis helfen. Bei Bedarf kann auch eine einfache Bescheinigung vom Arzt helfen, dass es dem oder der Betroffenen aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist, eine Maske zu tragen.
Hilfreiche Tipps zu diesem Thema hat auch die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg zusammengestellt.
Anträge auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung werden weiterhin bearbeitet. Seit März 2021 werden wieder persönliche Begutachtungen in Pflegeheimen und in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Die Einstufung erfolgt nur noch in Ausnahmefällen bei besonders hohem Infektionsrisiko nach Aktenlage (bekannte Unterlagen, die dem Medizinischen Dienst vorliegen) und/oder einem strukturierten Telefon-Interview mit der versicherten Person und An-oder Zugehörigen.
Zur Vorbereitung der Begutachtung können Sie beispielsweise den „Selbsteinschätzungsbogen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz zur Vorbereitung auf die Begutachtung zum Pflegegrad“ nutzen, um den Gutachtern schon vorab entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie den Bogen zusammen mit eventuell vorliegenden ärztlichen Bescheinigungen an die Pflegekasse der erkrankten Person.
Informationen zu den gesetzlichen Sonderregelungen für Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten erhalten Sie auch in der Übersicht der AWO-Pflegeberatung.
Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion, die durch das neue Coronavirus verursacht sein können, oder die Erkrankung wurde bei Ihnen labordiagnostisch bestätigt. Bereits bei den ersten Symptomen sollten Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen und einen Mundschutz tragen. Möglichst sollte auch der oder die Demenzerkrankte einen Mundschutz aufsetzen.
Wenn Sie schwerwiegende Symptome haben, werden Sie wahrscheinlich ins Krankenhaus überwiesen und dort entsprechend behandelt. Bei weniger schwerwiegenden Symptomen müssen Sie für mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben, damit Sie andere Personen nicht anstecken. In beiden Fällen muss Ihr demenzerkrankter Angehöriger unweigerlich durch eine andere Person versorgt werden. Es ist sinnvoll, sich schon vorab darüber Gedanken zu machen, wer diese Aufgabe übernehmen kann. Gibt es eine Person aus ihrem familiären Umfeld oder dem Freundeskreis, die nicht selbst zu einer Risikogruppe gehört und die vorübergehend die Pflege übernehmen kann? Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach, welche Einrichtungen in Ihrer Umgebung für diesen Fall eine Notbetreuung anbieten.
Wenn Sie selbst erkranken, ist es übrigens einfacher, wenn Sie die Zeit der Quarantäne nicht zuhause, sondern an einem anderen Ort verbringen. So kann Ihr demenzerkrankter Angehöriger in seinem gewohnten Umfeld bleiben und die Situation wird auch für die Person, die Sie vertritt, einfacher.
Hilfreich ist hier ein Notfallplan, auf dem aktuelle Informationen zum Hausarzt, zum Medikamentenbedarf, zum ambulanten Pflegedienst, zu weiteren Ansprech- und Kontaktpersonen vermerkt sind. Außerdem kann der Informationsbogen hilfreich sein, den die DAlzG für die Aufnahme von Demenzerkrankten ins Krankenhaus entworfen hat. Hier können umfangreiche Angaben zu den Gewohnheiten, Fähigkeiten, Bedürfnissen, Vorlieben und Abneigungen der betroffenen Person gemacht werden.
Die Bundesregierung hat im „2. Bevölkerungsschutzgesetz“ geregelt, dass Arbeitnehmer sich im Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 nach § 2 des Pflegezeitgesetzes für bis zu 20 Tage (statt normalerweise 10 Tage) von der Arbeit freistellen lassen können, wenn sich an der Pflegesituation akut etwas ändert - beispielsweise die bisherige Pflegeperson oder der Pflegedienst plötzlich ausfällt. Für diesen Fall ist das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung vorgesehen.
Regelungen für längerfristige Freistellungen oder Reduzierungen der Arbeitszeit für die Pflege gibt es in § 3 Pflegezeitgesetz und § 2 Familienpflegezeitgesetz. Hier gibt es die Möglichkeit, für den Verdienstausfall ein zinsloses Darlehen vom Staat zu erhalten. Auch die Zugangsvoraussetzungen für diese längerfristigen Freistellungen wurden mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz erleichtert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.wege-zur-pflege.de/service/faq.html.
Der BIVA-Pflegeschutzbund gibt auf seiner Internetseite einen Überblick zu den Corona-Hilfen für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich.
Zusätzliche Informationen zu den gesetzlichen Sonderregelungen für Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten erhalten Sie auch in der Übersicht der AWO-Pflegeberatung.
Pflegebedürftige waren während der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 von der Pflicht befreit, einen Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen in Anspruch zu nehmen. Seit dem 1. Oktober besteht die Verpflichtung wieder. Vereinbaren Sie möglichst bald einen Termin bei einem Pflegedienst, damit Sie das Pflegegeld von der Pflegekasse weiterhin problemlos erhalten. Es ist vorgesehen, dass die Beratungsbesuche bis zum 30. Juni 2021 auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen können.
Für Sie als Angehörige ist die aktuelle Situation eine große Herausforderung. Damit Sie Ihre eigenen Kräfte schonen, ist es wichtig, dass Sie auch für sich selbst sorgen. Nur so können Sie Ihrem demenzerkrankten Familienmitglied auch weiterhin unterstützend zur Seite stehen.
Derzeit sollten Besuche von außen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das heißt aber nicht, dass Sie völlig auf Unterstützung verzichten müssen. Suchen Sie eine gesunde Person aus Ihrer Familie/ Ihrem Umfeld, die möglichst regelmäßig und zumindest stundenweise zu Ihnen kommen kann. Die Person darf selbst nicht gesteigert gefährdet sein (möglichst unter 50 Jahre und körperlich gesund) und muss natürlich die Hygienemaßnahmen korrekt einhalten.
Ziehen Sie sich in dieser Zeit in ein anderes Zimmer zurück, gehen Sie einer Beschäftigung nach, die Ihnen selbst Freude bereitet, machen Sie einen Spaziergang oder ruhen Sie sich auch einfach nur aus.
Nutzen Sie die Ruhezeiten der demenzerkrankten Person, um selbst auszuruhen. Verwenden Sie diese Zeit nicht für Hausarbeiten. Versuchen Sie später, die demenzerkrankte Person bei Hausarbeiten einzubinden.
Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte über die verschiedenen Kommunikationskanäle: Nutzen Sie neben dem Telefon auch Videogespräche über Skype oder einen anderen Dienst, wenn Sie die technischen Möglichkeiten dafür haben. Auch ein Brief oder eine Postkarte sind gute Möglichkeiten, den Kontakt zur Außenwelt aufrechtzuerhalten. Wichtig ist es, dass Sie mit jemandem über Ihre Sorgen und Gedanken sprechen und vor allem auch mal wieder mit jemandem gemeinsam lachen können.
Vielleicht sind Sie ja bereits Mitglied einer Angehörigengruppe? Viele Gruppen treffen sich inzwischen wieder vor Ort in ausreichend großen Räumen und unter Beachtung der Abstandsregeln. Andere sind per Telefonkonferenz oder über eine WhatsApp-Gruppe (oder eine Gruppe mit einem anderen Messenger) im Kontakt. Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich gegenseitig Mut zu machen und Unterstützung zu finden. Kontakt zu Angehörigengruppen finden Sie über die örtlichen Alzheimer-Gesellschaften.
Sie können für den Austausch mit anderen auch die Foren auf unseren Seiten nutzen.
Für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und gegenseitige Hilfe können Sie auch die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V. nutzen. Hier finden Sie Kontakt zu pflegenden Angehörigen in ähnlichen Situationen. Die App ist kostenlos in den App Stores für Smartphones und Tablets (Android ab Version 6 und Apple ab Version 10) erhältlich.
Wir sind weiter für Sie da
Das Alzheimer-Telefon bleibt unter 030 – 259 37 95 14 bestmöglich für Sie erreichbar. Es ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, am Freitag von 9 bis 15 Uhr besetzt. Wir bitten um Verständnis, wenn Sie aufgrund der hohen Nachfrage mehrfache Versuche benötigen, um eine freie Leitung zu bekommen.
Alternativ können Sie uns auch eine schriftliche Beratungsanfrage schicken, entweder per E-Mail an infodeutsche-alzheimerde oder besser noch über unsere Online-Beratungsplattform unter https://deutsche-alzheimer-gesellschaft.beranet.info/e-mailberatung