Fragen an die Nutzung von Technik und Digitalisierung aus ethischer Sicht

Aus: Alzheimer Info 4/2018

Die Liste von technischen Möglichkeiten, die von Menschen mit Demenz oder ihrem Umfeld genutzt werden (können), wird immer länger. Menschen mit Demenz nutzen eine Medikamentenbox, die sie an die Einnahme von Medikamenten erinnert oder einen Herd, der sich bei großer Hitze selbst bschaltet. Angehörige und Pflegeheime nutzen Sensoren, die Alarm auslösen, wenn Menschen sich anders verhalten, als es vorher festgelegt wurde oder die auf Bewegungen reagieren (sensorische Raumüberwachungen, Fußmatten sowie Personenortungsgeräte, die am Körper von Menschen mit Demenz angebracht werden).

Bereits diese Beispiele zeigen: Die Frage, ob es sinnvoll und ethisch vertretbar ist eine Technik anzuwenden, kann nicht ohne weiteres mit ja oder nein beantwortet werden, sondern muss abgewogen werden. So könnte zum Beispiel die Nutzung einer Medikamentenbox unter Umständen dazu führen, dass die Gedächtnisleistung von Menschen mit Demenz insgesamt nachlässt und damit auch ihre Selbstständigkeit verringert wird. Es gäbe also nicht nur eine positive, sondern auch eine negative Wirkung. Um abwägen und gut entscheiden zu können, ist Wissen notwendig. Außerdem hilft eine kritische Haltung: Es muss nicht alles genutzt werden, nur weil es da ist. Bei der Beurteilung der Anwendung von digitalen Technologien, wie beispielsweise Bewegungsmeldern oder Personenortungsgeräten, sind wesentlich mehr Aspekte als bei der Medikamentenbox zu beachten. Neben der Sicherheit sind dies insbesondere die (informationelle) Selbstbestimmung, Fürsorge, die Privatheit und das Wohl.

Ethisch relevant wird eine Beurteilung insbesondere dann, wenn andere entscheiden, ob der Mensch mit Demenz ein Personenortungsgerät tragen soll, oder wenn in der Einrichtung Bewegungen aufgezeichnet werden oder Fußmatten, die Alarm auslösen, eingesetzt werden sollen. Bei einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess ist zu berücksichtigen, dass die Perspektiven und auch die Interessen von Menschen mit Demenz und dem Umfeld nicht immer identisch sind. Um dies sichtbar zu machen, ist es sinnvoll, wenn sich verschiedene Beteiligte im Rahmen eines Abwägungs- und Entscheidungsprozesses austauschen. Dazu gehören Mitarbeitende der Einrichtung oder des Pflegedienstes, Angehörige und die rechtliche Betreuerin bzw. der Betreuer. Damit seine Interessen nicht aus dem Blick geraten, sollte der Mensch mit Demenz wenn möglich dabei sein und für sich selbst sprechen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine weitere Person dabei sein und seine Interessen vertreten.

Folgende Fragen können für einen solchen Abwägungsprozess relevant sein: Welcher Nutzen ist von dem Einsatz der Technologie zu erwarten? Für wen? Dient sie direkt dem Menschen mit Demenz oder eher dem Umfeld, indem dessen Tätigkeit erleichtert wird? Verringert sich der Kontakt zwischen dem Umfeld und dem Menschen mit Demenz, wenn Daten erhoben und weitergeleitet werden? Wird der Bewegungsradius des Menschen mit Demenz größer oder kleiner? Wird ein möglicher Schaden von ihm abgewandt, indem es zum Beispiel nicht zu gesundheitlichen Folgen kommt, wenn er sich im Winter verirrt? Werden sensible Daten erhoben und an Dritte übertragen? Wird damit in die Privatsphäre des Menschen mit Demenz eingegriffen? Erfolgt die Datenübertragung auf sichere Weise? Stehen Alternativen zur Verfügung? Wie sind diese zu beurteilen?

Am Ende des Abwägungsprozesses steht eine Entscheidung. Anders als oft angenommen, bedeutet eine gute Entscheidung keineswegs eine sichere Entscheidung. Es können durchaus Am Ende des Abwägungsprozesses steht eine Entscheidung. Anders als oft angenommen, bedeutet eine gute Entscheidung keineswegs eine sichere Entscheidung. Es können durchaus Zweifel bleiben. Diese helfen unter Umständen dabei, die Anwendung kritisch zu begleiten und zu beenden, wenn sich herausstellt, dass die Nachteile einen möglichen Nutzen überwiegen oder dass der Nutzen gar nicht so groß war, wie angenommen.

In dem Beitrag wurden bewusst Beispiele gewählt, die bereits angewendet werden. Abwägungs- und Entscheidungsprozesse sind aber auch für zukünftige Anwendungen notwendig und sinnvoll. Nach Möglichkeit ist dann der Ausgangspunkt nicht die Technologie, sondern die Erwartungen an diese. Was soll sie können? Wem soll sie nutzen? Werden soziale Kontakte befördert oder ersetzt? Fördert die Technologie gesellschaftliche Teilhabe oder hilft sie dabei, diese zu vermeiden? Welche Grenzen sollen nicht überschritten werden? Ethische Überlegungen dienen in solchen Fällen, anders als vielfach angenommen, nicht als Bremse, sondern als Kompass, um Technik zu gestalten.

Dr. Katrin Grüber
Leiterin des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft, Mitglied im Arbeitsausschuss Ethik der DAlzG

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