Newsletter

Der kostenlose Newsletter der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erscheint ca. alle sechs Wochen und informiert über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen „Alzheimer“ und „Demenz“ sowie über Neues aus der Geschäftsstelle.
Um unseren Newsletter ab sofort automatisch zu erhalten, füllen Sie bitte das Anmelde-Formular aus.

Newsletter abonnieren

Eine der wesentlichen Aufgaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist die Information der Öffentlichkeit. Sie gibt deshalb bei entsprechenden Anlässen Pressemitteilungen heraus.
Um diese Pressemitteilungen ab sofort automatisch zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende Anmelde-Formular aus.

Aktuelles

Forderung an die neue Regierung: Demenzerkrankte und ihre Angehörigen nicht vergessen!

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert die Parteien auf, eine bessere Unterstützung für demenzerkrankte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu einem wichtigen Punkt der Koalitionsverhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag zu verankern.

Berlin, 12. Oktober 2021. „Im Bundestagswahlkampf haben die Themen Gesundheit und Pflege eine erstaunlich geringe Rolle gespielt. Bei 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, von denen rund 70 % von Angehörigen und zu Hause versorgt werden, ist das völlig unverständlich“, so Monika Kaus, Vorsitzende der DAlzG. „Pflegende Angehörige haben in der Pandemie einen noch größeren Anteil der Pflege übernommen, während gleichzeitig Unterstützungsangebote weggebrochen sind. Ihre Leistung muss in der neuen Legislaturperiode besser gewürdigt werden. Das muss sich auch in Verbesserungen im Bereich der häuslichen Pflege niederschlagen.“

Neben Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege braucht es einen Ausbau der Unterstützungsangebote, finanzielle Entlastungen der betroffenen Familien wie auch Verbesserungen für beruflich Pflegende, um dem Pflegenotstand zu begegnen. Menschen mit Demenz haben einen Anspruch auf Teilhabe. Hier müssen entsprechende Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt werden. Die schwierige Situation für Menschen mit Demenz in Akutkliniken ist seit Jahrzehnten bekannt, die flächendeckende Implementierung demenzsensibler Konzepte muss dringend vorangetrieben werden.

Als Dachverband und bundesweite Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen fordert die DAlzG im Einzelnen:

  • Verbesserungen in der Pflegegesetzgebung, dazu gehört:

    • Flexibilisierung der Leistungen, um eine passgenauere Unterstützung der betroffenen Familien zu ermöglichen;
    • Flächendeckender Ausbau des Angebots von Tages- und Kurzzeitpflege;
    • Unterstützung für berufstätige Angehörige, z.B. in Form von Lohnersatzleitungen für Pflegezeiten analog dem Elterngeld
    • Eine Deckelung des Eigenanteils für Pflege im stationären und ambulanten Bereich
  • Verbesserungen der Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende

    • Die Betreuung und Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch ausreichend Zeit. Neben einer angemessenen Bezahlung sind daher ein ausreichender Personalschlüssel sowie eine Entlastung der Pflegekräfte von pflegefremden Aufgaben erforderlich.
  • Krankenhäuser besser für die steigende Zahl von Menschen mit Demenz aufstellen

    • Die Situation im Krankenhaus ist für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders belastend. Krankenhäuser sind auf Effizienz getrimmt, Menschen mit Demenz und ihre besonderen Bedarfe sind in den Organisationsstrukturen ebenso wenig berücksichtigt wie im aktuellen DRG-System. Existierende Konzepte für demenzsensible Krankenhäuser müssen in der Fläche umgesetzt werden.
  • Die Nationale Demenzstrategie (NDS) mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatten

    • Die NDS wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen. Sie enthält 162 Einzelmaßnahmen in 4 Handlungsfeldern. Nur ein Teil der Maßnahmen ist auch mit einer Finanzierung hinterlegt. Um aus der NDS mehr als eine Absichtserklärung zu machen, ist eine sachgerechte Finanzierung für die Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen erforderlich.

„Menschen mit Demenz, Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie haben einen Anspruch auf die Berücksichtigung ihrer Anliegen“, betont Kaus. „Die Forderung einer Verankerung im Koalitionsvertrag ist daher mehr als gerechtfertigt.“