Die informelle Pflege, also Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, macht in Deutschland den größten Teil der Versorgung von Pflegebedürftigen aus. Etwa Dreiviertel aller Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen betreut, dies gilt auch für die rund 60 Prozent der Demenzerkrankten. Diese Unterstützung erfolgt in der Regel durch eine einzige Hauptpflegeperson, häufig rund um die Uhr. Durch den Pandemie bedingten Ausfall von Tagespflegen und Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie Physio- oder Ergotherapien waren pflegende Angehörige im vergangenen Jahr auf sich alleine gestellt.
„Mehr denn je sehen wir, wie wichtig pflegende Angehörige, ebenso wie beruflich Pflegende, für unser Gesundheitssystem sind“, sagt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Sie verdienen daher nicht nur unsere Wertschätzung sondern auch Unterstützung auf allen Ebenen. Neben erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen sowie persönlichen Einschränkungen müssen sie zwangsläufig auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Ein großer Anteil der pflegenden Angehörigen in Deutschland ist berufstätig oder gibt die Berufstätigkeit wegen einer Pflegesituation auf. Gesellschaftliche Anerkennung bedeutet daher auch, diese Gruppe finanziell zu stärken, beispielsweise durch Lohnersatzleistungen und der Anrechnung von pflegerischen Tätigkeiten auf ihre Rente. Eine positive Entwicklung braucht es langfristig und unabhängig von dieser Pandemie.“
Häusliche Versorgung muss verbessert werden
Ob noch vor der anstehenden Bundestagswahl eine Pflegereform per Gesetz verankert wird, die den pflegenden Angehörigen Entlastung bringt, ist unklar. Für die Deutsche Alzheimer Gesellschaft steht jedoch außer Frage, dass die häusliche Pflegeversorgung an Unterstützung gewinnen muss. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Kürzungen bei den Leistungen für die Tagespflege und der Verhinderungspflege sind nicht akzeptabel.
Bereits im November 2020 hat sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mit einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister gewandt und zu seinen geplanten Änderungen kritisch Stellung genommen. Dieser Stellungnahme wurde im März 2021 von der DalZG noch einmal Nachdruck verliehen.