Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat am 14. Juli 2023 den zweiten Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entgegengenommen. Der Bericht enthält zukunftsweisende Empfehlungen für kommende Reformen sowie ein Modell für Entgeltersatzleistungen für pflegende Beschäftigte. Monika Kaus, erste Vorsitzende der DAlzG, ist Mitglied des ehrenamtlich tätigen Beirats, der diese Empfehlungen erarbeitet hat.
In Deutschland gibt es rund 5,3 Millionen pflegende Angehörige, 3 Millionen von ihnen sind erwerbstätig. In fünf Kapiteln hat der Beirat dargelegt, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser gelingen kann. Kern sind dabei Empfehlungen zu einer praxistauglichen Ausgestaltung der Familienpflegezeit und zur Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige. Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen speziell zu Pflegenden, die in kleinen und mittelständischen Unternehmen angestellt sind, und auch zu der besonderen Situation von Angehörigen, die sich um pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kümmern müssen. Neben den Familienangehörigen sind hier auch weitere nahestehende Personen gemeint, die Pflegeaufgaben übernehmen.
Pflegende sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen. Sie sind von Altersarmut bedroht, wenn sie aufgrund von Pflege ihre Berufstätigkeit einschränken oder gar aufgeben. Ziel einer Reform des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes muss es daher zum einen sein, Einkommensverluste gering zu halten und eine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung zu fördern, zum anderen müssen der Verbleib in Beschäftigungsverhältnissen unterstützt und dabei die berechtigten Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten werden.
Hintergrund zum unabhängigen Beirat:
Ins Leben gerufen wurde der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 2015 durch das Bundesfamilienministerium. Neben der Hauptaufgabe, sich mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf befassen, begleitet er ebenso die Umsetzung von einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät über deren Auswirkungen. Dem Beirat gehören 21 Vertreterinnen und Vertreter an unter anderem aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden sowie aus Politik und Wissenschaft. Die Mitglieder werden vom Bundesfamilienministerium berufen.
Weitere Informationen:
Der aktuelle Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf steht als PDF auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.