Das Bundesgesundheitsamt hat mit Datum vom 20. Februar 2023 einen Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG vorgelegt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist hier, gemeinsam mit anderen Verbänden, mit kurzer Frist zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Als Interessenvertretung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen haben wir zu den Teilen des Gesetzentwurfs Stellung genommen, die uns besonders gravierend erscheinen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Sachleistungen um 5 Prozent zum 1. Januar 2024 und dann noch einmal zum 1. Januar 2025 vor. Auch der nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschlag zu den Pflegekosten in der stationären Pflege wird noch einmal angehoben. Aus unserer Sicht ist das angesichts der Inflation und der Kostensteigerungen in der Pflege keinesfalls angemessen.
Die dringend benötigte große Systemreform, um die Pflegeversicherung zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten bleibt aus. Dem Entwurf fehlt eine Vision für die Gestaltung einer Pflege- und Versorgungsstruktur, die den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen gerecht wird. Die Versorgung
pflegebedürftiger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht ausschließlich zulasten der betroffenen Familien gehen. Eine Finanzierung des demographischen Wandels kann unseres Erachtens an dieser Stelle nicht ausschließlich aus Versicherungsbeiträgen stattfinden, sie müssen aus Mitteln des Bundeshaushaltes ergänzt werden.
Die vollständige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf finden Sie als PDF anbei und können sie hier nachlesen.