Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS®)
Immer wieder tauchen in Magazinen, Zeitungen und der populärwissenschaftlichen Literatur Meldungen auf, welche die Existenz der Alzheimer-Krankheit grundsätzlich
in Frage stellen, unkonventionelle Erklärungen für ihre Entstehung liefern oder alternative Behandlungsmöglichkeiten als Weg zur Heilung propagieren. Dies oft
journalistisch geschickt und mit hoher Überzeugungskraft dargestellt. Sie wecken allerdings bei Betroffenen und Angehörigen Hoffnungen, die sich in der Regel nicht
bewahrheiten. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat dazu bereits 2015 eine Stellungnahme veröffentlicht.
In den letzten Wochen und Monaten erreichen uns gehäuft Anfragen zur Transkraniellen Pulsstimulation (TPS®), die zur Behandlung der Alzheimer-Demenz beworben wird.
Hier geht es darum, die Aktivität von Nervenzellen in ausgewählten Zielgebieten mithilfe eines Geräts namens „Neurolith®“ durch gezielten Ultraschall-"Beschuss" zu beeinflussen. Die häufig als „Beweis“ für die Wirksamkeit herangezogene Studie hat 35 Patienten mit Demenz bei wahrscheinlicher Alzheimer-Krankheit (also eine sehr kleine Gruppe) untersucht. Eine Vergleichsgruppe, die eine äußerlich nicht unterscheidbare, jedoch unwirksame Behandlung (Placebo) erhalten hat, fehlt. Auf dieser Grundlage lässt sich keine Aussage zur Wirkung einer Therapie machen. Dafür wäre zunächst eine methodisch sorgfältige Untersuchung an einer größeren Stichprobe sowie in Gegenüberstellung zu einer Kontrollgruppe notwendig.
Darüber hinaus wurde die Studie von der Firma finanziert, die die entsprechenden Geräte vertreibt. Auch die Erklärungen zur Wirkweise der Methode sind fraglich. Hier werden unter anderem die Erweiterung von Blutgefäßen im Gehirn und die Anregung von Nervenwachstumsfaktoren angegeben. Diese Faktoren sind nicht für die Alzheimer-Krankheit spezifisch und stehen in keinem offensichtlichen Zusammenhang zum Beispiel mit Neurotransmittern (wie Acetylcholin oder Glutamat), die bei der Alzheimer-Krankheit verändert sind. Es treten jedoch auch keine wesentlichen Nebenwirkungen auf. Die Anbieter weisen darauf hin, dass TPS zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit zugelassen sei. Tatsächlich besitzt das Gerät Neurolith eine Zulassung als Medizinprodukt (CE), die Behandlungskosten werden aber nicht von den
Krankenkassen übernommen.
Wenn man eine Behandlungsmethode in Betracht zieht, die einerseits hohe Kosten verursacht und deren Wirkung andererseits nicht klar ist, sollte man außerdem bedenken, dass auch die Behandlung selbst eine Belastung für die Betroffenen darstellen kann. Im Fall von TPS bedeutet es die Fahrt zu mehreren Sitzungen pro Woche und dann die Notwendigkeit jeweils für einige Zeit ruhig zu sitzen, während die Behandlung durchgeführt wird.